In den Klausuren geht es ums Bestehen, im Mündlichen um die Note. Diese Grundregel aus dem ersten Staatsexamen lässt sich auch auf das zweite Examen übertragen. Der Vorteil: Danach ist tatsächlich vorbei, es kommt kein drittes Examen mehr. An der Frage, wie man sich zielgerichtet auf eine mündliche Prüfung vorbereitet, scheiden sich die Geister. Manche behaupten gar, jedwede Literatur sei verschwendetes Geld, da man sich auf eine mündlich Prüfung ohnehin nicht vorbereiten könne. Unserer Meinung nach stimmt diese Aussage nur zur Hälfte. Am Beispiel des strafrechtlichen Aktenvortrags und eines „normalen“ baden-württembergischen Prüfungsgesprächs möchten wir nachfolgend zwei Literatur-Tipps geben.
Zunächst zum Aktenvortrag: Erfrischend knapp und kompakt kommt das Werk von Jäckel/Schneider (Der strafrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen) daher. Rund 140 Seiten mit dem Wichtigsten. Absolut ausreichend zumal beim Aktenvortrag insbesondere die Technik entscheidend ist (Überzeugungskraft, Gestik, Mimik, Zeitmanagement). Alles andere deckt sich mit den Vorbereitungen aufs schriftliche Examen und würde den Rahmen eines Buches sprengen.
Gerade die Satzbausteine sind ein wertvolles Werkzeug für Übungen und den Ernstfall. Darüber hinaus sind alle wichtigen Aufgabenstellungen im strafrechtlichen Aktenvortrag enthalten: die staatsanwaltliche, richterliche, anwaltliche und revisionsrechtliche Sicht. Auch sechs Übungsfälle sind am Ende des Titels enthalten. Mit weiterführenden Literaturangaben wir sinnvollerweise zugunsten der Lesbarkeit sparsam umgegangen.
Wer den Ablauf eines Aktenvortrags (Einführung, Sachbericht, rechtliche Würdigung und Vorschlag) vorab einmal komplett durchproben möchte, ist mit diesem Buch an der richtigen Stelle. In einem Tag locker lesbar.
Zum Prüfungsgespräch in Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht: Etwas umfangreicher ist hier der in Frage kommende Stoff. Praktischerweise hat sich der Autor Michael Berkemeyer, der seit vielen Jahren Examensprotokolle aus ganz Deutschland auswertet, die Mühe gemacht, die häufigsten Fragen aufzuschreiben und zu beantworten. Unterteilt werde die Fragen mit Sternen. Ein Stern bedeutet „kommt sehr selten vor“, fünf Sterne heißt: „absoluter Dauerbrenner“.
Das Problem: Mit 228 Seiten im Din-A5-Format bleibt es dennoch ein wenig dem Zufall überlassen, ob eine Frage aus dem Buch tatsächlich Gegenstand des Prüfungsgesprächs wird. Dennoch vermittelt einem das Lesen mehr als nur eine Schein-Sicherheit – und es ist beruhigend, sehr häufig gestellte Fragen einmal im Protokoll-Stile zu lesen.
Nützlich sind in jedem Fall Klassiker-Fragen (Besetzung der Gerichte, Rechtsmittelinstanzen usw.), die sich schnell nachlesen lassen. Die knappe Darstellung ist ebenfalls von Nutzen. Für die mündliche Prüfung zu lernen, bedeutet ohnehin, überblickartig Stoff zu wiederholen.
Am Ende kann man ohnehin entspannt ins Prüfungsgespräch gehen – der Großteil ist dem Zufall überlassen. Dies gilt für die Auswahl der Prüfungskommission, die Prüflinge, der Stoff und vor allem auch der Zeitpunkt, wann man drankommt. Wir wünschen jedenfalls viel Erfolg!
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