Als Rechtsreferendar stellt sich zu Beginn der zweijährigen praktischen Ausbildung die Frage nach der Anschaffung einschlägiger Kommentarliteratur. Ein wichtiger Ratschlag gleich vorangestellt: Kommentare kaufen, die auch im Examen zugelassen sind und von Beginn an mit ihnen arbeiten. In vielen Bundesländern – darunter Baden-Württemberg – ist der Kopp/Schenke für die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) der zugelassene Kommentar.
Hin und wieder ist von Praktikern die Aussage zu vernehmen, im Kopp-Schenke stünde wenig drin. Zwar handelt es sich um einen kompakten Kommentar, jedoch kann diese Aussage nicht bestätigt werden. Und selbst wenn: Ein anderer als dieser Standard-Kommentar ist fürs Examen nicht zugelassen.
Besonders hervorzuheben ist das Sachverzeichnis, das umfangreich genug ist, um zu den meisten gesuchten Problemen etwas zu finden. Darüber hinaus ist die Lesbarkeit sehr angenehm. Trotz des relativ geringen Umfangs (rund 2000 Seiten) gelingt es dem Kommentar, die Probleme abzuarbeiten, die für die Klausur relevant sind. Die Schwerpunktsetzung kann jedenfalls als geglückt bezeichnet werden.
Dennoch gibt es andere Meinungen als die des Rezensenten hinsichtlich der Meinungsvielfalt bei bestimmten Problemfeldern. Einigen ist die Darstellung hier zu einseitig. Eine im Kopp/Schenke als herrschende Meinung ausgegebene Ansicht ist unter Umständen also mit Vorsicht zu genießen.
In Bezug auf die Aktualität macht der Handkommentar keine Abstriche. Gerade die öffentliche Verwaltung sowie schätzen
Fazit: Ein brauchbarer Standard-Kommentar, um den im zweiten Staatsexamen kein Weg vorbeiführt.
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