Als Rechtsreferendar stellt sich zu Beginn der zweijährigen praktischen Ausbildung die Frage nach der Anschaffung einschlägiger Kommentarliteratur. Ein wichtiger Ratschlag gleich vorangestellt: Kommentare kaufen, die auch im Examen zugelassen sind und von Beginn an mit ihnen arbeiten. In vielen Bundesländern – darunter Baden-Württemberg – ist der Thomas/Putzo für die Zivilprozessordnung (ZPO) der zugelassene Kommentar.
Mehr als 50 Jahre hat der Thomas/Putzo mittlerweile auf dem Buckel und ist nicht zu Unrecht eines der Standardwerke unter den ZPO-Kommentaren, vom Beck-Verlag auch „der Kleine mit der großen Sprengkraft“ genannt. Doch Vorsicht für alle Rechtsreferendare: Er vertritt viele Mindermeinungen. Was in der Praxis schwierig sein kann, ist für das Anfertigen von Klausuren jedoch unproblematisch.
Berücksichtigt werden muss ebenfalls, dass es sich um einen Kompaktkommentar handelt, der sich in Umfang und Tiefe vom ZPO-Kommentar Zöller natürlich negativ unterscheidet. Zum Lernen empfehlen daher viele, den Zöller mit einzubeziehen. Dennoch ist die inhaltliche Fülle, die die Autoren auf verhältnismäßig überschaubarem Platz unterbringen, beachtlich.
In die meisten Themenkreise wird darüber hinaus hinreichend eingeführt. Ebenfalls hervorzuheben sind die Formulierungsvorschläge für Anträge oder Tenorierungen, die für Kommentare eher unüblich sind, zum Anforderungsprofil eines Referendars jedoch perfekt passen.
Fazit: Schlicht ein hervorragender Kommentar für Ausbildung und täglichen Gebrauch.
Ich möchte dem Rezensenten nicht zu nahe treten – aber der obige Text ist keine Rezension, sondern eine Lobeshymne. Insbesondere mit der Formulierung „Der Kleine mit der großen Sprengkraft“ ist ein vom Beck-Verlag verwendeter Werbeslogan. Ich erwarte von einer Rezension etwas mehr kritische Distanz zu einem Werk.
Lieber Kommentator, danke für Ihren Hinweis. Wir geben Ihnen Recht und haben die Quelle der Formulierung klargestellt. Herzliche Grüße – die Redaktion von jurabuecher.com